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Beamte (Staatsdiener). Menschen, die Ihr Gehalt vom Staat beziehen, also (trotz der Abgabe einer Pro-Forma-Steuer) Steuerempfänger sind, und dabei im Gegensatz zu Steuerzahlern oft Privilegien wie eine lebenslange Arbeitsgarantie und eine leistungsunabhängige Besoldung genießen. Anhand ihrer volkswirtschaftlichen und moralischen Legitimation kann man zwei Arten von Beamten unterscheiden: 1. Beamte, deren Tätigkeit auch in einer freien Wirtschaft nachgefragt werden würde (etwa Lehrer) und die durch entsprechende Anreize oder Regulierungen des Staates davon abgehalten werden, in der freien Wirtschaft tätig zu werden. 2. Beamte, deren Tätigkeit allein der Steuereinnahme, dem stateholder value oder der Selbstverwaltung dient, die also keinen produktiven Beitrag zur Volkswirtschaft leisten, sondern deren Tun dem allgemeinen Wohlstand abträglich ist.
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© Libertäres Institut. V.iS.d.P.: David Schah. Zuletzt geändert: 21.03.2007